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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - L 19 AS 829/12 B   

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https://dejure.org/2014,12422
LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - L 19 AS 829/12 B (https://dejure.org/2014,12422)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2014 - L 19 AS 829/12 B (https://dejure.org/2014,12422)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2014 - L 19 AS 829/12 B (https://dejure.org/2014,12422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17a GVG, § 51 Abs 1 Nr 4a SGG, § 22 Abs 8 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren: Rechtswegzuständigkeit bei Kostenübernahmebegehren für Kostenerstattungsansprüche aus einem Mietrechtsstreit eines Empfängers von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - L 23 SO 272/12

    Sozialgerichtliches Verfahren: Rechtswegzuständigkeit beim Streit um die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - L 19 AS 829/12
    Trifft das zu, berührt es die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht, dass das Klagebegehren auch unter Berücksichtigung von Anspruchsgrundlagen, die zu einem anderen Rechtsgebiet gehören, zu prüfen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2013, L 23 SO 272/12 B, mwN, juris).

    Die Verpflichtung des Beklagten, die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, ist darin begründet, dass er sich mit seiner Auffassung, die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit seien für den vorliegenden Rechtsstreit zuständig, nicht durchgesetzt hat (siehe dazu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2013, aaO).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - L 19 AS 829/12
    Zudem können Kosten der Vermieterin, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen, aber an die sie (nach Ablauf der in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorgesehenen Fristen zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsrückständen zulässigerweise) die Fortführung bzw. den Neuabschluss des Mietverhältnisses geknüpft hat, zu den im Rahmen des § 22 Abs. 8 SGB II (§ 22 Abs. 5 SGB II aF) übernahmefähigen Kosten gehören (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010, B 14 AS 58/09 R, Rn. 34, juris).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - L 19 AS 829/12
    In Verfahren über eine Rechtswegbeschwerde hat grundsätzlich eine Kostenentscheidung zu ergehen (vgl. BSG, Beschluss vom 1. April 2009, B 14 SF 1/08 R, juris).
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